CDU-Trier-Feyen-Weismark-Grafschaft

Stärkt die Ortsbeiräte…

…Feyener nehmen Stellung

 
Politik am Palastgarten: Starke Statdtteile-Starke StadtPolitik am Palastgarten: Starke Statdtteile-Starke Stadt
Ein Ortsbeirat hat die Aufgabe, einen Ortsteil in der Gemeinde, als ein politisches Gremium zu vertreten. Dieser sollte dabei die Interessen und das Wohl der dort lebenden Bürger berücksichtigen und bei jeder Entscheidung diesen als zentralen Kern seines Handels stellen. Doch nicht immer klappt diese Aufgabenvertretung reibungslos, dahin gehend, das einige aus der Kommunalpolitik sich aus Frust oder ähnlichen Beweggründen beinahe die Auflösung des Ortsbeirates wünschen. Woran kann das wohl liegen? Die CDU-Trier hat sich dieser Frage nun angenommen und somit unter der politischen Veranstaltungsreihe „ Politik am Palastgarten“ eine Podiumsdiskussion mit dem Namen „Starke Stadtteile-Starke Stadt“ hervorgerufen, um sich dieser Problematik bzgl. Ortsbeiräte in Trier zu stellen. Dabei wurden Referenten aus der Politik, sowie aus der Wissenschaft wie u.a. den Politikwissenschaftler Prof. Wolfgang H. Lorig eingeladen. Im Verlauf des Abends, wurde heftig zu hitzigen Themen diskutiert und man kam neben einigen anderen Problemfaktoren schnell zu einen gemeinsamen Nenner, nämlich die schlechte Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Ortsbeirat. Man lastet der Stadtverwaltung an, dass diese die Meinungen des Ortsbeirates öfters nicht wahrnehmen oder gar ignorieren würden. „Das Schlüsselwort bei diesem Problem ist schlicht und einfach Kommunikation! Die Stadtverwaltung muss mit dem Ortsbeirat kommunizieren, ihn anhören, dessen Meinungen und Entscheidung ernst nehmen und berücksichtigen. Hier sehe ich ganz klar Handlungsbedarf...“ äußert sich der CDU-Feyen/Weismark-Schriftführer Hesham M.Said Der Ortsvorsitzende der CDU-Feyen äußert sich wie folgt zu diesem Thema: „...die CDU Feyen-Weismark-Grafschaft unterstützt das Begehren der Stärkung der Kompetenzen von Ortsbeiräten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern. Bisher sind die Rechte u. Pflichten der Ortsbeiräte und Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher nur in der Gemeindeordnung des Landes Rheinland – Pfalz geregelt. Leider sind diese in der Hauptsatzung der Stadt Trier nicht benannt. Eine entsprechende Änderung sollte zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vorgenommen werden, wie es in einigen anderen rheinland-pfälzischen Städten seit Jahren praktiziert wird. Um nur einige Punkte zu nennen, so sollte eine flexiblere Handhabung der Ortsteilbudgets möglich sein und die Beratungsfunktionen verbessert werden. Auch eine bessere zeitgemäße Ausstattung sollte geprüft werden…"